Wirtschaftsprüfer warnen vor Privatisierungswahn

Unterm Strich oft versteckte Kosten und mehr Verwaltungsaufwand / Verlust der direkten städtischen Einflussnahme

Für den Nassholz-Lagerplatz in der Wiebecke musste die Stadt eine Umsatz- und Körperschaftsteuererklärung abgeben - er galt als gewerblicher Betrieb. Nach dem Abräumen des Platzes war klar: Zu dem erwirtschafteten Defizit gesellten sich neben der Verwaltungsarbeit im Rathaus auch noch externe Beratungskosten. ■ Archivfoto: B. Hiep

PLETTENBERG ■ Die Stadt sollte bei der Privatisierung eigener Tätigkeiten zurückhaltend sein und sich diesen Schritt gut überlegen. Das empfiehlt ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Röhricht - Dr. Schillen, mit dem sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 31. Januar befasst.

Der Anstoß zu diesem Gutachten kam von der Plettenberger FDP-Fraktion. Sie fordert seit Jahren immer wieder, zum Beispiel die Wartung der Plettenberger Straßenlaternen nicht mehr durch die städtischen Mitarbeiter des Baubetriebshofs machen zu lassen, sondern Privatfirmen damit zu beauftragen, um Kosten zu sparen.

Die Gutachter verweisen in ihrem Bericht allerdings darauf, dass die Stadt bei einer Ausgliederung von eigenen Tätigkeitsbereichen die direkte Einflussnahme verliere. Bei eigenen Wirtschaftsbetrieben müsse man den zusätzlichen Zeitaufwand für städtische Mitarbeiter bei der Errichtung und gegebenenfalls auch Führung des städtischen Betriebes berücksichtigen. Hinzu kämen Kosten für externe Berater in Steuerfragen.

Als Beispiel führen sie den nach dem Orkan Kyrill eingerichteten Nassholz-Lagerplatz an, den die Stadt als "Betrieb gewerblicher Art" führte. "Für steuerliche Zwecke wurde die Stadt seitens der Finanzverwaltung aufgefordert, Umsatz- und Körperschaftssteuer-Erklärungen nebst steuerlicher Gewinnermittlung abzugeben", klären die Gutachter auf. Während die Anlage einen Verlust machte, habe die gesonderte Abwicklung "nur zu höheren Verwaltungsaufwendungen einschließlich externer Beratungskosten geführt".

Wenn einem privaten Anbieter städtische Arbeiten übertragen würden, habe dieser bei gleicher Leistung und Kostenstruktur "regelmäßig einen Wettbewerbsnachteil von rund 25 Prozent", heißt es in dem Gutachten. Denn neben der Umsatzsteuer von 19 Prozent sei meist auch ein Gewinnaufschlag von sechs Prozent enthalten. ■ gt

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PLETTENBERG ■ Die Stadt sollte bei der Privatisierung eigener Tätigkeiten zurückhaltend sein und sich diesen Schritt gut überlegen. Das empfiehlt ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten der Wirtschaftsprüfungs- Weiter

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Unterm Strich oft versteckte Kosten und mehr Verwaltungsaufwand / Verlust der direkten städtischen Einflussnahme
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Für den Nassholz-Lagerplatz in der Wiebecke musste die Stadt eine Umsatz- und Körperschaftsteuererklärung abgeben - er galt als gewerblicher Betrieb. Nach dem Abräumen des Platzes war klar: Zu dem erwirtschafteten Defizit gesellten sich neben der Verwaltungsarbeit im Rathaus auch noch externe Beratungskosten. ■ Archivfoto: B. Hiep
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